top of page

Das Wochenbett

Nun ist dein Baby endlich da und die Umstellung ist groß. Wenn du nicht Zuhause geboren hast, kannst du bereits nach wenigen Stunden das Krankenhaus verlassen und daheim in Ruhe dein Baby kennen lernen.​

Die Rückbildung deines Körpers beginnt bereits unmittelbar nach der Geburt und ich stelle sicher, dass alles ideal verläuft. Hier ist auch der Raum um deine Geburt noch einmal zu besprechen und Fragen über den Geburtsverlauf zu klären.​In den ersten Tagen besuche ich dich deshalb häufig, um all deine Fragen zu beantworten und dir hilfreich zur Seite zu stehen. Ich unterstütze dich beim Stillen und helfe dir bei der Säuglingspflege. Dein Baby wird regelmäßig gewogen und seine Entwicklung beobachtet. 

Ein paar Wochen nach der Geburt – sobald du das Gefühl hast mich nicht mehr zu brauchen – besuche ich dich ein letztes Mal um die Betreuung abzuschließen.

Jede Frau hat im Wochenbett Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Die Krankenkasse zahlt bis zu 12 Besuche im Wochenbett. Das ist davon abhängig, wann du das Krankenhaus verlässt. Die Krankenkasse unterscheidet hier zwischen ambulanter und stationärer Geburt. 

Ambulante Geburt:

Das bedeutet, dass du innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt deines Kindes das Krankenhaus verlässt. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse auch zwei Besuche in der Schwangerschaft.

Wenn Mutter und Kind gesund sind, ist eine ambulante Geburt absolut empfehlenswert, da das Stillen, Bonding, Rückbildung und Erholung zuhause einfach am Besten funktionieren.

Stationäre Geburt:

Du bleibst nach der Geburt ein paar Tage im Krankenhaus. Die Dauer ist abhängig davon, wie es dir und deinem Kind geht und natürlich was du möchtest. Manche Frauen genießen die Ruhe abseits vom Familientrubel. Vor allem, wenn schon Geschwister im Haus sind und sie sich ein paar Tage auf den Neuankömmling konzentrieren wollen.


Die Krankenkasse zahlt 5 Besuche in den ersten fünf Tagen nach der Geburt, sobald du zuhause bist. Ab dem 6. Tag zahlt sie bei Bedarf 7 weitere Besuche bis dein Baby 8 Wochen alt ist (bei Kaiserschnitt, Frühgeburt und Mehrlingen 12 Wochen). Ungenutzte Besuche verfallen und können nicht später nachgeholt werden.

bottom of page